Steuer + EU-Verordnung 883/2004Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit
Ein luxemburgischer Grenzgänger steht nicht vor einer einzigen Homeoffice-Grenze, sondern vor drei unabhängigen Grenzen — und die 34-Tage-Steuergrenze wird fast immer zuerst überschritten, lange vor der Sozialversicherungsschwelle von 25 %. So funktioniert jede Grenze und das bedeutet ihre Überschreitung für Ihr Unternehmen.
Artikel lesen →SozialversicherungJuni 2026 · 4 Min. Lesezeit
Eine A1-Bescheinigung bescheinigt, welches Sozialversicherungsrecht eines Landes auf einen Arbeitnehmer anwendbar ist. Für Grenzgänger in Luxemburg wird sie verpflichtend, sobald die maßgebliche Sozialversicherungsschwelle überschritten ist — und eine gültige A1-Bescheinigung schaltet die 49 %-Höchstgrenze der Rahmenvereinbarung frei. Dieser Leitfaden erklärt, wann Sie eine benötigen und wie Sie sie erhalten.
Artikel lesen →SozialversicherungJuni 2026 · 6 Min. Lesezeit
Luxemburg beschäftigt Arbeitnehmer aus Frankreich, Belgien und Deutschland im Rahmen von drei verschiedenen bilateralen Sozialversicherungssystemen. Dieser Artikel erklärt, wie die EU-Verordnung 883/2004 — die 25 %-Standardschwelle und die 49 %-Rahmenvereinbarung — bestimmt, welches System für jeden einzelnen Grenzgänger gilt.
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